Beispiel eines Lizenzvertrags: EULA zu Microsoft Windows XP Pro
Microsoft Windows XP Professional

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG

WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (“EULA”) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher Person oder als juristischer Person) und Microsoft Corporation für das oben bezeichnete Softwareprodukt von Microsoft,
das Computersoftware und unter Umständen dazugehörige Medien, gedruckte Materialien, ”Online-Dokumentation” bzw. Dokumentation im elektronischen Format sowie Internet-basierte Dienste (”Produkt”) umfasst.Im Lieferumfang des Produkts kann eine Änderung dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags oder ein Nachtrag enthalten sein. INDEM SIE DAS PRODUKT INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN, ERKLÄREN SIE SICH EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESES ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAGS GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE DEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DAS PRODUKT ZU INSTALLIEREN ODER ZU VERWENDEN. SIE KÖNNEN DAS PRODUKT AN DEN VERKÄUFER ZURÜCKGEBEN. IN DIESEM FALL WIRD DER GESAMTE KAUFPREIS ZURÜCKERSTATTET.

1. LIZENZGEWÄHRUNG. Microsoft gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie sämtliche Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags einhalten, folgende Rechte:

* Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt, eine Kopie des Produkts auf einem Rechner wie beispielsweise einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem anderen Gerät (“Arbeitsstationrechner”) zu installieren, zu verwenden, aufzurufen, anzuzeigen und auszuführen. Das Produkt darf zu keiner Zeit von mehr als zwei (2) Prozessoren auf einem einzigen Arbeitsstationrechner verwendet werden. Es dürfen höchstens zehn (10) Computer oder elektronische Geräte (je ein “Gerät”) an den Arbeitsstationrechner angeschlossen sein, um die Dienste des Produkts ausschließlich für Datei- und Druckerdienste, Internet-Informationsdienste und Fernzugriff (einschließlich gemeinsamer Nutzung der Verbindung und Telefoniedienste) zu nutzen. Die Bestimmung, dass höchstens zehn Geräte angeschlossen werden dürfen, gilt auch für indirekte Verbindungen durch “Multiplexbetrieb” oder andere Software oder Hardware zur mehrfachen Nutzung von Verbindungen. Mit Ausnahme der zulässigen Verwendung der unten beschriebenen Funktionen NetMeeting, Remoteunterstützung und Remotedesktop darf das Produkt nicht so eingesetzt werden, dass ein Gerät andere ausführbare Software, die auf dem Arbeitsstationrechner installiert ist, verwendet, aufruft, anzeigt oder ausführt, und es darf auch kein Gerät das Produkt oder die Benutzeroberfläche des Produkts verwenden, aufrufen, anzeigen oder ausführen, sofern für das Gerät nicht eine eigene Lizenz für das Produkt erworben wurde.