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3. Zahlung und Anzahlung

3.1. Der Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung der Ware fällig, oder innerhalb einer vereinbarten Rechnungsfrist. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist. Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so kann diese gemäß Punkt 2 gesondert verrechnet werden. Das Entgelt dafür wird bei Lieferung der Ware fällig. Sofern der verrechnete Preis nicht innerhalb der vereinbarten Frist voll bezahlt wird, ist der Überbringer der Waren berechtigt, diese auf Kosten des Kunden wieder mitzunehmen.



3.2. Softwarediskont.com behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor. Es gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt.



3.3. Bei Erteilung eines Auftrages kann von Softwarediskont.com bei unklarer Bonität des Kunden eine Verrechnung per Vorauskassa erfolgen oder auch ein Anzahlungsbetrag vereinbart werden. Dieser Zahlungsbetrag ist ehestmöglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen zu bezahlen, jedenfalls kann eine weitere Bearbeitung der Bestellung erst nach Eintreffen der Anzahlung vorgenommen werden. Werden Vorauskassa-Rechnungen oder Anzahlungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt, kann Softwarediskont.com den Auftrag unangekündigt stornieren. Sollte die Zahlung später eingehen, kann Softwarediskont.com den Auftrag wieder reaktivieren, die Entscheidung darüber liegt bei Softwarediskont.com.

Im Fall eines ungerechtfertigten Rücktritts durch den Kunden werden 25% des Auftragswertes als pauschalierter Schadenersatz in Rechnung gestellt, sofern die Ware nicht oder nur schwer anderweitig verkauft werden kann (v.a. Artikel, die seltener als 1x pro Monat bei Softwarediskont.com gekauft werden oder eigens für den Kunden bestellte Ware/Lizenzen).

Es steht Softwarediskont jedoch frei, die vom Kunden gewählte Zahlungsart auf Vorauskassa od. Nachnahme festzulegen / zu ändern bzw. erst nach Lieferung eine Rechnung über den Gesamtbetrag zu legen.


Bei den ersten Bestellungen stehen für den Gesamtbetrag prinzipiell nur Vorauskassa oder Kreditkarte bzw. Nachnahme (in Österreich) als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, in manchen Fällen kann Softwarediskont.com auch eine Lieferung gegen Rechnung bereits bei der Erstbestellung genehmigen, v.a. bei öffentlichen Stellen, große multinationale Unternehmen udgl. Die Entscheidung über die Zahlungsform liegt stets bei Softwarediskont.com.


3.4. Zahlungen an das Personal von Softwarediskont.com werden nur anerkannt, wenn diese mit einer Quittung bestätigt werden.



3.5. Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann Softwarediskont.com - die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,- eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,- den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen,- Verzugszinsen von 6% über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 10% pro Jahr, plus Umsatzsteuer verrechnen und vom Vertrag zurücktreten sowie - den Ersatz von Betreibungs- und Einbringungskosten verlangen.



3.6. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. angegebenen Datum. Alle Gutschriften oder Gutscheine können prinzipiell nicht in bar abgelöst werden!

Sofern auf einer etwaigen Gutschrift nicht anders angegeben, verfallen Guthaben nach 1 Jahr ab Entstehung, sofern diese nicht ausgenützt / angefordert werden.



3.7. Rabatte und Skonti gelten nicht für Gewinnspiele jeder Art oder bereits reduzierte Waren. Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von üblichen Haushaltsmengen anwendbar, sofern nicht anders vereinbart.



3.8. Bei Verzug mit der Zahlung von Rechnungen wird an den Käufer ein Mahnschreiben zur Zahlung des ausständigen Kaufpreises und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises, mindestens jedoch EUR 15 gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen Betrag bis zu dem im Mahnschreiben genannten Termin nicht, ist Softwarediskont berechtigt, unverzüglich eine Mahnklage einzubringen. Die Mahnklage wird dem Schuldner schriftlich angekündigt (Mahnung). In einem solchen Fall werden unabhängig von den zusätzlichen Kosten der Klage mind. 50 EUR bzw. 15% des Warenwertes exkl. USt. an Bearbeitungsgebühr von Softwarediskont.com in Rechnung gestellt.



3.9. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten Punkt 3.4 und Punkt 3.5 nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (KSchG).



Lesen Sie mehr:
1. Geltungsbereich
2. Preise
3. Zahlung und Anzahlung
4. Gefahrenübergang
5. Garantie und Ausnahmen, Rückgabe
6. Angebote, Bestellung, Lieferfrist, Lieferhindernisse, Rücktritt vom Vertrag
7. Gewährleistung
8. Haftung und Schadenersatz
9. Veranstaltungen und Events
10. Erklärungen von Softwarediskont.com und des Käufers
11. EDV-Verarbeitung von Kundendaten
12. Sonstige Bestimmungen
13. Datenschutz
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